AGB

1. Geltungsbereich und Abweichungen

1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Leistungen. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge zwischen Roland Franc und seinen Kunden werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.

1.2. Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Roland Franc schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

1.3. Anderslautenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

 

2. Angebote, Vertragsabschlüsse und Nebenabreden

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von Roland Franc sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages zustande. Mündliche Verträge sind im Rahmen der deutschen Gesetzgebung möglich. Gleiches gilt für Nebenabreden. Änderungen der schriftlichen Verträge bedürfen immer der Schriftform.

2.2. Pauschale Angebote von Roland Franc sind kostenfrei. Angebote von Roland Franc haben eine Geltungsdauer von vier Wochen.

2.3. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Skizzen, Zeichnungen, Modelle sind nur als angenähert zu betrachten. Das gilt insbesondere auch für Gewichtsangaben, die erheblich von der Detailkonstruktion abweichen können.

2.4. Die zu den Angeboten dazugehörenden Unterlagen, Zeichnungen etc. sind in der Regel Eigentum von Roland Franc. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

3. Leistungserbringung

3.1. Roland Franc verpflichtet sich zur termingerechten Ausführung der Konstruktionsunterlagen. Die Abgabetermine der Konstruktionsunterlagen müssen vom Kunden bei Auftragsvergabe angegeben werden. Verträge ohne Terminangaben werden entsprechend zeitnah bearbeitet. Die Kunden sind verpflichtet, die zum Ausführen der Konstruktionsarbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

3.2. Roland Franc verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vom Kunden erteilten Aufträge nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

3.3. Bei einer Erweiterung der vereinbarten Konstruktionsarbeiten ist ein neuer Vertrag notwendig.

3.4. Roland Franc ist angehalten, den Kunden auf Nachfrage Informationen über den Stand der Konstruktionsarbeiten zu geben.

3.5. Roland Franc stellt dem Kunden die gewünschten Ausgabeformate der Dateien / Zeichnungen zur Verfügung.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise werden in Euro angegeben und sind gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei.

4.2. Roland Franc ist berechtigt, die Zahlung im Weg der Vorauskasse durch den Kunden zu verlangen. Wenn keine schriftlich festgehaltenen Zahlungsziele vereinbart wurden, ist das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungsstellung. Abzüge, Skonto etc. sind nicht zulässig.

4.3. Beanstandungen an den Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich begründet mitzuteilen.

 

5. Gewährleistung

5.1. Roland Franc leistet Gewähr, dass das Konstruktionsergebnis den Zusicherungen, die vertraglich vereinbart sind, entsprechen und den anerkannten Regeln der Technik auf dem Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

5.2. Weist eine Konstruktion Mängel auf, beschränkt sich die Gewährleistung auf Nachbesserung. Sonstige Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

5.3. Sollten in Folge grob fahrlässigen Verhaltens von Roland Franc Personen- oder Sachschäden entstanden sein, haftet Roland Franc bis maximal 50% der Roland Franc-Auftragssumme.

5.4. Um Schadenssummen zu minimieren, ist bei einer geplanten Serienfertigung seitens des Kunden eine Nullserie zu fertigen. Konstruktionsfehler, die dann bei einer Serienfertigung zutage treten, werden nicht anerkannt.

 

6. Salvatorische Klausel

6.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

7. Kontakt

7.1. Technisches Büro

INGENIEURBÜRO ROLAND FRANC

Mühlenweg 4

26160 Bad Zwischenahn

Telefon: 0152/56230466

Email: kontakt@ib-franc.de

Internet: www.ib-franc.de

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